Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.       Geltungsbereich

1.1.   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beziehungen zwischen Kunden und der ComBridge AG, Rorschacherstrasse 60,               CH-9402 Mörschwil (nachfolgend «ComBridge»), betreffend Lieferungen, Leistungen und Angebote von ComBridge.
1.2.   Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese AGB als akzeptiert.
1.3.   Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn ComBridge diese schriftlich bestätigt. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen               des Kunden werden hiermit wegbedungen.  

2.       Leistungen der Gesellschaft

2.1.   ComBridge bietet Hardware und Dienstleistungen aller Art im Bereich Telekommunikation, IT, Alarmierung und Internet an.
2.2.   Zur Vertragserfüllung kann die ComBridge Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.

3.       Angebot und Vertragsschluss      

3.1.   Die Angebote von ComBridge in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich.
         Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind als Richtwerte zu                       verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3.2.   Bestellungen haben schriftlich oder elektronisch auf vorgegebenen Standardformularen (sofern vorhanden) zu erfolgen.
         Der Kunde verpflichtet sich zu wahrheitsgemässen Angaben gegenüber ComBridge.

3.3.   Bestellungen sind für ComBridge erst nach schriftlicher Bestellbestätigung verbindlich.

4.       Preise  

4.1.     Massgebend sind die in unserer Bestellbestätigung genannten Preise. Diese werden zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert.
4.2.     Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exkl. Transportkosten und exkl. MWST.
4.3.     Preise können ohne vorgängige Ankündigung von ComBridge angepasst werden.

5.       Liefer- und Leistungstermine

5.1.   Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe von Lieferfristen und            Lieferterminen durch ComBridge steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von ComBridge durch Zulieferer und                        Hersteller.

6.       Annahmeverzug

6.1.   Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände oder der Dienstleistung verweigert oder erklärt,               die Waren oder Werke nicht abnehmen zu wollen, kann ComBridge nach ihrer Wahl die Liefergegenstände auf Kosten des Käufers hinterlegen                   oder verkaufen oder sie kann vom Vertrag zurücktreten. ComBridge ist in allen Fällen berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder
         pauschal 25% des vereinbarten Preises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.

7.       Lieferung

7.1.   Die Lieferung erfolgt per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Kosten für den
         Transport trägt der Kunde.

7.2.   Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung umgehend nach Eingang zu prüfen. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt,                         verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der ComBridge und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden.                         Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung                           anzumelden.
7.3.   Bei verspäteter Anzeige gelten die Waren als genehmigt und es entfällt jeder Anspruch auf Gewährleistung und Haftung von ComBridge.

8.       Gefahrenübergang

8.1.   Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich
         ohne Verschulden von ComBridge verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.             Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch ComBridge hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.

9.       Gewährleistung

9.1.  Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
9.2.  Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
9.3.  Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
        verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies
        gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von
        Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

9.4.  Eine Gewährleistung für normale Abnutzung sowie Verbrauchsmaterial, Zubehör, beigelegte Batterien, Akkus, etc. ist ausgeschlossen.
9.5.  Gewährleistungsansprüche gegen ComBridge stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.
9.6.  Tritt während der Gewährleistungsfrist ein gewährleistungspflichtiger Mangel auf, welcher rechtzeitig gerügt wurde, hat der Kunde zunächst einzig
        das Recht auf Reparatur bzw. Nachbesserung. Das Recht auf Minderung und Wandelung ist ausgeschlossen. Ist eine Reparatur oder
        Nachbesserung nicht möglich, hat ComBridge das Recht, eine technisch gleichwertige Lösung zu implementieren. Darüber hinaus werden sämtliche
        Gewährleistungsansprüche wegbedungen, soweit gesetzlich zulässig.

10.     Retouren

10.1.   Retouren werden nur akzeptiert, wenn das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit
           welcher das Gerät geliefert wurde, an ComBridge zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten für Hin- und Rücktransport
           sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder Einzel-Geräten wird keine neue Gewährleistungsfrist für die
           gesamte Bestellung ausgelöst. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten
           Bauteile. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür zu sorgen, dass auf diesen befindlichen Daten durch Kopien gesichert
           werden. ComBridge übernimmt keine Haftung für allfällige durch die Reparatur bedingte Datenverluste.

11.     Kündigung und Beendigung

11.1.   Bei Dauerschuldverträgen bestimmt sich die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin nach dem jeweiligen Vertragstypus, der
           mit der ComBridge abgeschlossen wurde. Wurden keine anderslautenden Regelungen vereinbart, so gilt grundsätzlich eine Mindestvertragsdauer
           von 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer können Abonnemente und Dienstleistungen jeweils per Ende der entsprechenden
           Verrechnungsperiode oder – sofern keine solche vereinbart worden ist, auf das Ende eines jeden Quartals – gekündigt werden.

11.2.   Die fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Als wichtiger Grund gilt eine schwere Verletzung der vertraglichen Pflichten
           oder rechtswidriges Verhalten, namentlich die Nichteinhaltung der in Ziffer 14 definierten Pflichten. 

11.3.   Erfolgt eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Vergütung bis zum ordentlichen
           Kündigungstermin dennoch geschuldet. Eine Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages/der Gebühr pro rata temporis ist ausgeschlossen.

11.4.   Kündigungen haben fristgerecht, mindestens 40 Tage vor Ablauf der Verrechnungsperiode mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
11.5.   Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme von Geräten oder vor Entgegennahme der Dienstleistung, schuldet der Kunde ComBridge
           sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.

11.6.   Löst ComBridge den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos auf, insbesondere, weil der Kunde rechts- und vertragswidrig gehandelt hat, schuldet                 der Kunde ComBridge sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.

12.     Eigentumsvorbehalt

12.1.  Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ComBridge.
12.2.  Stellt ComBridge dem Kunden für den Betrieb von Anwendungen und im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen Geräte zur
          Verfügung, bleibt diese während der ganzen Vertragsdauer Eigentum der ComBridge oder deren Lieferanten. Die Begründung von Pfand- oder
          Retentionsrechten zu Gunsten Dritter ist ausgeschlossen. Im Falle von Pfändung, Verarrestierung, Retention oder Konkursbeschlag ist der Kunde
          verpflichtet, ComBridge unverzüglich zu informieren und das zuständige Konkurs- oder Betreibungsamt auf das Eigentum von ComBridge
          hinzuweisen. Bei Beendigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, die Geräte unbeschädigt an ComBridge zurückzugeben. Kommt der Kunde
          der Aufforderung innert der gesetzten Frist nicht nach, ist ComBridge berechtigt, die nicht retournierten Geräte in Rechnung zu stellen.

13.     Zahlung

13.1.   Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung bei Übergabe in bar oder innert 30 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.
13.2.   Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ComBridge über den Betrag verfügen kann.
13.3.   Gerät der Käufer in Verzug, so ist ComBridge berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen.
13.4.   Leistet der Kunde auch nach Mahnung und innert angesetzter Nachfrist keine Zahlung, ist ComBridge berechtigt, weiterhin die Erfüllung des
           Vertrags nebst Schadenersatz wegen Verspätung zu verlangen. Sie kann stattdessen aber auch vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware
           zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

13.5.   Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Zahlungsverzug, hält er sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht ein oder
           werden Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Einleitung eines
           Nachlassstundungs- oder Konkursverfahrens, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. ComBridge ist in diesem Fällen berechtigt, noch
           ausstehende Lieferungen oder Dienstleistungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

13.6.   Bei Zahlungsverzug ist ComBridge berechtigt, Anwendungen und Dienstleistungen unverzüglich zu sperren und einzustellen. Für die
           Wiederaufschaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 75.00 erhoben.

14.     Rechte und Pflichten des Kunden

14.1.   Soweit der Kunde die Berechtigung hat Waren, Dienstleistungen und sonstigen Angebote der ComBridge im Internet zu präsentieren und zu
           bewerben. ist er für den Inhalt und die Darstellung seiner Präsentation vollumfänglich verantwortlich und unterlässt es, Massensendungen zu
           verschicken oder anderweitig gegen die "Netiquette" zu verstossen. Der Benutzer verpflichtet sich, sich an die ethischen und generell akzeptierten
           Regeln des Zusammenwirkens im Internet zu halten. Er haftet vollumfänglich für den Inhalt und übernimmt Kosten, falls solche durch seine
           Präsentation für die ComBridge AG entstehen. Der Kunde hat im Rahmen des Bezugs von Lieferungen, Dienstleistungen und Angeboten von
           ComBridge sicherzustellen, dass seine Verwendung des Internets sich innerhalb des geltenden Rechts bewegt. Er verpflichtet sich, die
           internationalen Vereinbarungen insbesondere betreffend Datenschutz, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Marken, lauteren
           Wettbewerb und verwandte Gebiete zu respektieren und einzuhalten und keinerlei Inhalte zu verbreiten, die gegen den guten Geschmack, die
           guten Sitten und Gebräuche verstossen oder sonst wie einen zweifelhaften Inhalt aufweisen.

14.2.   Insbesondere gilt dies für die Verbreitung, den Verweis auf oder das zur Verfügungstellen der Verbindungen zur Verbreitung von Pornographie,
           Anleitung zu Gewalt oder Verbrechen, Diskriminierung jeglicher Art oder anderweitig anstössigem Inhalt. ComBridge ist in keiner Weise
           verpflichtet, Inhalte von Kundenangeboten zu prüfen. ComBridge behält sich vor, bei Bekanntwerden eines entsprechenden Falles den Vertrag
           einseitig fristlos zu kündigen und den Internetzugang per sofort abzuschalten; Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten, ebenso
           entsprechende rechtliche und strafrechtliche Schritte. 

14.3.   Vom Anschluss des Kunden dürfen insbesondere folgende Informationen mit rechtswidrigem Inhalt nicht verbreitet werden oder abrufbar sein:

              -Unerlaubtes Glücksspiel; speziell im Sinne des Lotteriegesetzes
              -Informationen, die Urheberrechte, ähnliche Schutzrechte oder Immaterialgüterrechte verletzen
              -Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB)
              -Pornografische Schriften, Darstellungen und Bilder (Art. 197 StGB)
              -Aufruf zu Gewalt (Art. 259 StGB)
              -Rassistisch diskriminierende Inhalte (Art. 261 StGB)

14.4.   Sofern einem Kunden derartige rechtswidrige Informationen bekannt werden, ist er verpflichtet, dies der ComBridge mitzuteilen.
           Die ComBridge wird, sofern möglich, Abklärungen vornehmen und die nötigen und möglichen Massnahmen treffen.

14.5.   Die Abtretung oder Übertragung der bei ComBridge bezogenen Dienstleistungen an Dritte ist nur und ausschliesslich nach entsprechender
           Vereinbarung mit der ComBridge erlaubt. Bei Zuwiderhandeln behält sich ComBridge vor, den Vertrag fristlos zu kündigen und/oder
           Schadenersatzforderungen geltend zu machen.

14.6.   Der Kunde ist für die eigenen Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme und PC-Konfiguration) verantwortlich. ComBridge gibt keinerlei
           Zusicherungen betreffend Verfügbarkeit Internet-Zugang auf allen Endgeräten. Sollten Störungen auftreten, die Massnahmen am Kundenstandort
           erforderlich machen und kann die Störung nicht anders behoben werden, so ist der Kunde verpflichtet, seine Anlage auf eigene Kosten
           entsprechend anzupassen oder den Betrieb einzustellen. Trifft der Kunde die erforderlichen Massnahmen nicht innert nützlicher Frist, ist
           ComBridge berechtigt, den Anschluss einseitig abzustellen.

14.7.   Der Kunde ist für die nötigen Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich und trifft die Massnahmen, um einen sichere Datenspeicherung und
           Datenverarbeitung zu gewährleisten. Er ist gegenüber der ComBridge für die Benützung seines Accounts verantwortlich. Passwörter und
           Identifikationen dürfen Drittpersonen nicht mitgeteilt werden. Geschieht dies durch oder auf Wunsch des Kunden dennoch, so ist der Account-
           Inhaber für die allfälligen Folgen verantwortlich. Insbesondere sorgt der Kunde selbst für die Einhaltung der entsprechenden Alterslimiten beim
           Zugriff auf das Internet.

14.8.   Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein Gebrauch des Internets sich innerhalb des geltenden Schweizer und allenfalls ausländischen Rechts
           bewegt. Dies umfasst neben dem Strafrecht insbesondere auch den Datenschutz und die Ausführungsgesetzgebung, das Urheberrecht und
           verwandte Schutzrechte.

14.9.   Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Änderungen der Wohn- oder Geschäftsadresse, an welcher Internet- und Voice-Dienste von ComBridge
          eingesetzt werden, unverzüglich an ComBridge zu melden.
14.10.Soweit der Kunde bei ComBridge bezogene Dienstleistungen mit Zustimmung
          von ComBridge an einen Dritten überträgt, hat er ausdrücklich dafür zu sorgen, dass die Endkunden über sämtliche Rechte und Pflichten in Bezug
          über die Nutzung der Hosting-, Internet- und Voice-Dienste der ComBridge in Kenntnis gesetzt sind und diese Rechte und Pflichten vertraglich an
          den Endkunden überbunden werden.

15.     Haftung

15.1.   Die Haftung für Sach- und/oder Personenschäden, die im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Dienstleistungen entstehen, sei es
           aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung, werden sowohl
           gegen ComBridge, als auch gegen deren Erfüllungsgehilfen wegbedungen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

15.2.   Jede Haftung für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter
           sowie für Folgeschäden aus Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sind unter Vorbehalt weitergehender
           zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich wegbedungen.

15.3.   ComBridge garantiert und haftet weder für den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb noch für den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten
           Zeitpunkt. Die Haftung für Betriebsunterbrüche, welche insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer
           Technologien dienen, ist hiermit wegbedungen.

15.4.  ComBridge übernimmt keinerlei Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten. Jede
           Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet und
           empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.

15.5.   ComBridge übernimmt keine Verantwortung für Schäden, welche Kunden durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich Viren) von Dritten
           zugefügt werden.

15.6.   ComBridge behält sich in allen Fällen Schadenersatzforderungen gegenüber Kunden vor bei Delikten (insbesondere bei Daten-Kriminalität,
           Datenmissbrauch und so genannten Hacking-Angriffen) auf das Netz oder die Infrastruktur von ComBridge oder dessen Lieferanten.
 

16.     Urheberrechte / Software Gewährleistung

16.1.   Soweit Software zum Lieferumfang gehört, richten sich die Rechte und Pflichten des Kunden ausschliesslich nach den Bestimmungen des
           Lizenzvertrages des Herstellers, der mit diesem direkt abgeschlossen wird. ComBridge übernimmt keine Haftung für Fehler und Schäden aus
           mangelhafter Software.

17.     Datenschutz

17.1.   Im Rahmen der vertraglichen Beziehung zum Kunden bearbeitet ComBridge personenbezogene Daten. Die Datenschutzerklärung wird unter
          www.combridge.ch publiziert. 

18.     Änderung der AGB

18.1.   Die jeweils verbindliche Fassung der AGB wird im Internet unter www.combridge.ch publiziert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über
           die jeweils aktuelle Fassung in Kenntnis zu setzen. ComBridge behält sich das Recht vor, ihre AGB jederzeit anzupassen.

19.     Gerichtsstand

19.1.   Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist St. Gallen.
19.2.   Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen materiellen Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten
           Nationen über den internationalen Warenkauf).


Gültig ab 1. September 2023